LKW-Kartell: Jetzt gemeinsam schadensersatz durchsetzen

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Webinar: Letzte Chance in Sachen Lkw-Kartell

In unserem informativen Webinar erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu Ihren Ansprüchen im Lkw-Kartellfall. Wir bieten Ihnen einen detaillierten Einblick in den Fall und erläutern den Anmeldeprozess bei Truck ReClaim.

Webinar-Inhalte:

  • Grundlagen des Lkw-Kartellfalls
  • Ansprüche und Voraussetzungen
  • Schritt-für-Schritt: Anmeldung Ihrer Ansprüche

Anmeldung: Kostenlos hier anmelden

Vorherige Anmeldung erforderlich.

Erhalten Sie wichtige Informationen, um Ihre Ansprüche im Lkw-Kartellfall zu verstehen.
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Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Abtretungsmodell stellt Truck ReClaim das Verfahren neu auf: Als prozessfinanzierte Streitgenossenschaft, in der Sie selbst Klägerin/Kläger sind – die Verfahrenskosten tragen wir gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern. Bei Misserfolg zahlen Sie nichts; im Erfolgsfall behält Truck ReClaim eine Erfolgsprovision (Konditionen siehe Angebot im Rahmen der Anmeldung).

Wer ist anmeldeberechtigt?

  • Marke: Scania, MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco.
  • Beschaffungsart: Kauf, Mietkauf oder Leasing (keine gemieteten Lkw).
  • Zeitraum: Beschafft zwischen 17. Januar 1997 und 31. Dezember 2016.
  • Nutzung: Neu beschaffte und selbst (oder innerhalb der Unternehmensgruppe) genutzte Lkw.
  • Gewicht: Mittelschwer (6–16 t) oder schwer (über 16 t).
  • Kein anderweitiger Rechtsstreit (dies betrifft nicht die Fälle, in denen der Anspruch im Rahmen eines Inkassomodells an einen Rechtsdienstleister abgetreten und gerichtlich geltend gemacht wird, da der BGH hierfür eine Absage erteilt hat).

So geht es weiter

  • Sie melden sich auf www.truckreclaim.com an.
  • Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln Ihnen ein Angebot zur Beauftragung im neuen Modell.
  • Nach Prüfung und Annahme bündeln wir Ihre Ansprüche mit den Ansprüchen anderer Geschädigten in Streitgenossenschaften.
  • Die mandatierten Rechtsanwälte von Hausfeld und Kapellmann machen die Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber den Lkw-Herstellern geltend; gelingt kein Vergleich, klagen wir vor deutschen Gerichten.