Gegen das LKW-Kartell vorgehen

Registrierung
Amö Logo
BGL Logo 
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.
DSLV Logo 
Bundesverband Spedition und Logistik
BWVL Logo
Unverbindlich
Anmelden.
Anmeldung bis Ende August 2024.
>
Informationen
erhalten.
Infos erhalten über Verlauf des Verfahrens.
>
Daten werden
geprüft.
Wir überprüfen Ihre angegebenen Daten.
>
Ihr Recht geltend
machen!
Für Sie fallen keine Kosten an!

Webinar: Letzte Chance in Sachen Lkw-Kartell

In unserem informativen Webinar erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zu Ihren Ansprüchen im Lkw-Kartellfall. Wir bieten Ihnen einen detaillierten Einblick in den Fall und erläutern den Anmeldeprozess bei Truck ReClaim.

Webinar-Inhalte:

  • Grundlagen des Lkw-Kartellfalls
  • Ansprüche und Voraussetzungen
  • Schritt-für-Schritt: Anmeldung Ihrer Ansprüche

Anmeldung: Kostenlos hier anmelden

Vorherige Anmeldung erforderlich.

Erhalten Sie wichtige Informationen, um Ihre Ansprüche im Lkw-Kartellfall zu verstehen.
Melden Sie sich jetzt an!

Letzte Chance in Sachen Lkw-Kartell –
mit Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann gegen Scania vorgehen

Die meisten Speditions- und Logistikunternehmen haben sich dank der vom BGL und anderen europäischen Verbänden initiierten Sammelverfahren bereits mit der Frage beschäftigt, ob sie Schadenersatz gegen das sog. Lkw-Kartell geltend machen.

Wer bisher noch nicht tätig wurde, für den sah es zuletzt schlecht aus. Denn seit einigen Jahren konnten in Deutschland praktisch keine neuen Ansprüche mehr gegen das Lkw-Kartell geltend gemacht werden. Zu groß war das Risiko, dass die Ansprüche bereits verjährt sind. Nun gibt es aber noch einmal eine Chance auf Schadenersatz für all diejenigen, die bisher nicht tätig wurden.


Warum können jetzt doch noch Ansprüche geltend gemacht werden?

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hat nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter.

Konkret heißt das: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellanten womöglich schon verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – egal ob es sich um Scania-Lkw oder Lkw der Marke MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Ob und in welcher Höhe sich ein Schadenersatzanspruch realisieren lässt, ist schwer zu prognostizieren. Aber ein Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euros pro Lkw zzgl. Zinsen sind realistisch.


Gemeinsam sind wir stark – warum die Bündelung von Ansprüchen sinnvoll ist

Kartellschadenersatzansprüche durchzusetzen ist eine langwierige, komplexe und teure Angelegenheit. Dies verdeutlichen bereits laufende Kartellschadenersatzverfahren gegen das Lkw-Kartell, deren Erfolgsaussichten zwar nach wie vor gut sind, die aber teilweise seit dem Jahr 2017 laufen, ohne dass ein Ende absehbar ist. Die Lkw-Hersteller scheuen keinen Aufwand, um die Gerichtsverfahren zu verkomplizieren und die Kosten in die Höhe zu treiben. Allein die Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten dauert häufig Jahre und wird begleitetet von ausufernden, juristisch-ökonomischen Diskussionen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, mit einem erfahrenen Team aus Ökonomen und Rechtsanwälten vorzugehen. Die Bündelung von Ansprüchen und die solide Finanzierung des Verfahrens ermöglichen es, mit den Kartellanten auf Augenhöhe zu verhandeln. Allein stünde man hier schnell auf verlorenem Posten und hätte im schlimmsten Fall Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten zu tragen, die die geltend gemachten Ansprüche schnell übersteigen.


Unser Angebot für die Geschädigten des Lkw-Kartells

  • Auch gegen Scania bieten wir eine auf Initiative des BGL und anderen europäischen Verbänden für Speditionen entwickelte Lösung zur Durchsetzung der Kartellschadenersatzansprüche an – geprüft von der Rechtsabteilung des BGL.
  • Das Projekt wird von der Inkassodienstleisterin Truck ReClaim durchgeführt, die mit moderner IT (sog. Legal-Tech) und spezialisiertem Fachwissen nicht nur das Projekt koordiniert, sondern auch als Klägerin auftreten wird. Truck ReClaim übernimmt die Durchsetzung der Ansprüche auf Basis einer Erfolgsprovision. Die Verfahrenskosten trägt Truck ReClaim als Rechtsdienstleister. Bleibt der Erfolg aus, sind von Ihnen keine Kosten zu tragen.
  • Der renommierte und im Lkw-Kartell ebenfalls bereits sehr erfahrene Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Inderst und sein Team übernehmen die ökonomische Begutachtung der geltend gemachten Lkw.
  • Anwaltlich wird das Verfahren von den auf Kartellrecht spezialisierten und in Sachen Lkw-Kartell erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Hausfeld sowie der Kanzlei Kapellmann durchgeführt. Hausfeld ist eine der, wenn nicht gar die führende Kanzlei im Bereich der Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen. Kapellmann ist ebenfalls schon in anderen Schadensersatzklagen gegen Lkw-Hersteller tätig.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Lkw-Abnehmer, die bisher keine Ansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend gemacht haben. Sollten Sie bereits Lkw bei einem anderen Rechtsdienstleister, sei es im Inland oder Ausland, zur Durchsetzung angemeldet haben, können Sie diese Lkw nicht erneut anmelden. Das gleiche gilt, soweit Sie bereits selbst eine Klage gegen das Lkw-Kartell für diese Lkw erhoben haben.

Sie können Lkw bei Truck ReClaim anmelden, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Marke: MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania
  • Beschaffungsart: Kauf, Mietkauf und Leasing (keine gemieteten Lkw)
  • Zeitraum: Beschafft zwischen 17. Januar 1997 und 31. Dezember 2016
  • Nutzung: Nur neu beschaffte und von Ihnen selbst bzw. innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe genutzte Lkw
  • Gewicht: Angemeldet werden können mittelschwere Lkw (6 bis 16 Tonnen) sowie schwere Lkw von über 16 Tonnen

Wie kann man teilnehmen?

Melden Sie sich hier unverbindlich an, wenn Sie Ansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend machen möchten. Anschließend erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Übermittlung von Informationen und Dokumenten und zum Ablauf des Verfahrens. Nachdem wir Ihre Unterlagen erfolgreich geprüft haben, machen wir die Ansprüche gegenüber Scania zunächst außergerichtlich geltend. Sollte kein Vergleich zustande kommen, werden wir die Ansprüche in geeignete Gruppen einteilen und notfalls gerichtlich geltend machen.


Bis wann ist eine Anmeldung bei Truck ReClaim möglich?

Eine Anmeldung bei Truck ReClaim ist bis Ende August 2024 möglich. Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt ist ein schnelles Handeln erforderlich, da erste Ansprüche gegen Scania bereits in einigen Monaten zu verjähren drohen.